Wer wird in Lohnsteuerklasse 4 eingeordnet

Hierzulande haben steuerpflichtige Paare (Ehepaare) die Möglichkeit, sich zwischen verschiedenen Lohnsteuerklassen zu entscheiden, nämlich zwischen den Steuerklassen III bis V. Allerdings ist nicht jede Kombination dieser drei Steuerklassen zulässig, sondern es sind insgesamt nur zwei Kombinationsmöglichkeiten, die vom Steuerrecht her akzeptiert werden. Das ist zum einen die Kombination von Steuerklasse III und V, und zum anderen können sich beide Ehepartner auch für die Steuerklasse IV entscheiden. Nicht wenige Ehepaare stehen nach der Hochzeit der Frage gegenüber, welche dieser zwei Kombinationen nun die "bessere" Variante ist, da man natürlich so wenig Steuern wie es im gesetzlichen Rahmen zulässig ist zahlen möchte. Ob nun die eine oder andere Variante sinnvoller ist, hängt vorrangig davon ab, welches Einkommen die beiden Partner jeweils erzielen. Und zwar geht es dabei vor allem um das Verhältnis der beiden Einkommen zueinander. Es gilt diesbezüglich der Leitsatz, dass immer dann, wenn der eine Partner gar kein Einkommen erzielt oder dieses deutlich geringer als das Einkommen des anderen Ehepartners ist, die Kombination der Steuerklassen III und V steuerliche Vorteile mit sich bringt.


Ist das Einkommen hingegen bei den Ehepartnern ungefähr gleich hoch, so ist im Normalfall die Kombination die bessere, im Zuge derer sich beide Partner in die Steuerklasse IV eingruppieren lassen. Vom Grundsatz her können sich Ehepaare in die Steuerklasse IV eintragen lassen, wenn beide berufstätig sind und zudem als Arbeitnehmer beschäftigt sind. Darüber hinaus müssen beide Personen in Deutschland uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Dauerhaft getrennt leben dürfen die Ehepartner allerdings nicht. Ist ein Ehepartner allerdings in der Steuerklasse V eingetragen, weil zum Beispiel kein Einkommen erzielt wird, so darf der andere Partner sich nicht in die Klasse IV einschreiben lassen. Wie kurz erwähnt, eignet sich die Steuerklasse IV für Ehepaare vor allem dann, wenn die Einkommen der Partner sich in etwas auf dem gleichen Level bewegen. Als Richtwert kann man die 60 Prozent-Marke nehmen.

Trägt eines der beiden Einkommen nicht mehr als 60 Prozent zum gesamten Einkommen des Paares bei, ist die Steuerklasse IV meistens die bessere Alternative. Trotz dieser Faustregel, die lediglich einen ungefähren Richtwert darstellt, ist es immer anzuraten, im individuellen Fall zu vergleichen, welche der beiden möglichen Steuerklassen-Kombinationen die meisten Steuerersparnis bringt. Zu diesem Zweck kann man beispielsweise kostenlose Programme im Internet nutzen, die so genannten Steuerklassen-Rechner, mit deren Hilfe man vergleichen kann, welche der zwei Kombinationen die "bessere" ist. Für die Nutzung der Rechner müssen im Prinzip nur die beiden Einkommen erfasst werden. Generell ist es übrigens so, dass die Kombination Steuerklasse III und V immer größere Vorteile bietet, um so höher die Differenz zwischen den beiden Einkommen ist. Daher werden Ehepaare auch immer die Kombination Steuerklasse III und V wählen, wenn der eine Partner nicht berufstätig ist.